Home  |    Forum  |    AGB  |    Kontakt  |    Kalender  |    Gästebuch




<< April 2024 >>
  Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So.
> 1 2 3 4 5 6 7
> 8 9 10 11 12 13 14
> 15 16 17 18 19 20 21
> 22 23 24 25 26 27 28
> 29 30  1  2  3  4  5



Sie befinden sich hier:  Startseite / Artikel / Allgemein
Christenverfolgung in der Türkei
Geschrieben von: Ingrid Fischbach

Ein Staat in der Spannung zwischen laizistischem Anspruch und islamischer Tradition .Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hat in seiner Rede am 27. Februar 2011 in Düsseldorf an seine in Deutschland lebenden Landsleute festgestellt, jeder habe das Recht, seinen Glauben auszuleben. Unweigerlich fällt das Augenmerk auf die Türkei. Gelten Erdogans Worte auch für die Türkei selbst? Wie ist es im Land zwischen Orient und Okzident um die Religionsfreiheit bestellt? Wie sieht die Lage der Christen in der Türkei aus? Diesem Blick auf die Türkei aus deutscher Perspektive liegt trotz aller Anfragen eine freundschaftliche Verbundenheit zugrunde.

Die Türkei gründet auf dem Fundament des Laizismus, der strengen Trennung von Staat und Religion. Sie ist in ihren theoretischen Grundlagen säkular und offiziell kein islamischer Staat. Im Jahre 1928 wurde der Islam als Staatsreligion abgeschafft. Die Realität sieht aber anders aus: Im Islam, der für viele politische und gesellschaftliche Kräfte in der Türkei einigendes Band der türkischen Nation ist, besteht eine enge Verknüpfung von Staat und Religion.

Die türkische Verfassung garantiert in Artikel 24 das Recht auf Religionsfreiheit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die die Türkei durch ihren Beitritt zu den Vereinten Nationen im Jahr 1945 anerkannt hat, schreibt die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in Artikel 18 als individuelles Recht ebenso fest wie auch Artikel 9 der von der Türkei im Jahre 1954 ratifizierten Europäischen Menschenrechtskonvention. Artikel 18 des UN-Zivilpakts, der seit 2003 in der Türkei in Kraft ist, garantiert rechtsverbindlich die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Tatsächlich aber ist die Religionsfreiheit in der Türkei nicht gewährleistet. Davon sind in erster Linie nicht muslimische Minderheiten, insbesondere Christen, betroffen, aber auch Muslime, da dem Islam nicht die Freiheit im Sinne unseres Verständnisses von Religionsfreiheit zukommt. Der Fortschrittsbericht der EU-Kommission für 2010 zieht mit Blick auf die Religionsfreiheit eine ernüchternde Bilanz: Muslimischer Religionsunterricht ist weiterhin zwingend, die seit 1971 verbotene Priesterausbildung für die orthodoxe Kirche nach wie vor nicht möglich.

Nach offiziellen Statistiken sind über 95 Prozent der Bevölkerung Muslime, circa 0,2 Prozent, etwa 120 000 Menschen, Christen. Die christlichen Kirchen sind rechtlich nicht anerkannt; es ist ihnen untersagt, ihre Priester auszubilden, Immobilien zu besitzen, Bankkonten zu führen; der Bau von Gebets- und Gotteshäusern ist stark eingeschränkt. Die Situation der Christen ist von Schikanen im Alltag, bürokratischen Hürden und Benachteiligungen geprägt. Christen werden widerrechtlich verhaftet, bei der Ausübung ihres Glaubens gestört – es kommt zu Einschüchterungen und Störungen von Gottesdiensten. Im Südosten der Türkei geraten die syrisch-orthodoxen Christen verstärkt in Bedrängnis. Die Berichterstattung über Christen in den Medien weist unseriöse Züge auf, Umfragen belegen eine zunehmende Christenfeindlichkeit, Angriffe gegen Kirchen und kirchliche Mitarbeiter mehren sich. Körperliche Attacken und auf Morde an Christen in den zurückliegenden Jahren zeugen von einer zunehmenden Gewalt gegen Christen. In diesem Klima der Angst fragen sich Christen in der Türkei, ob sie von den Sicherheitskräften gegen häufig angedrohte Anschläge auf Gebäude und Menschenleben wirksam geschützt werden.

Aramäische Christen und Mor Gabriel

Für die äußerst problematische Situation der Christen in der Türkei stehen exemplarisch die circa 22 000 aramäischen Christen. Zwar enthält der Vertrag von Lausanne, der am 24. Juli 1923 zwischen der Türkei sowie Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Griechenland, Rumänien und dem Serbisch-Kroatisch-Slowenischen Staat infolge des von der Türkei gewonnenen griechisch-türkischen Krieges geschlossen wurde, in den Artikeln 37 bis 45 den Minderheitenschutz: die Rechte der verbleibenden nicht muslimischen Minderheiten in der Türkei. In den Artikeln 40 und 41 heißt es ausdrücklich, dass die Türkei den Minderheiten ein Recht auf Beibehaltung eigener Schulen und Kirchen zugesteht, staatliche Subventionen für diese Einrichtungen vorsieht und kulturelle Freiheit und freie Religionsausübung gestattet. Doch sind die Aramäer von diesem Minderheitenschutz nach türkischer Interpretation nicht erfasst – im Gegensatz zu den Armeniern, Griechen und Juden. Dies widerspricht dem Wortlaut, Sinn und Zweck des völkerrechtlichen Vertrags von Lausanne, der den Begriff der nicht muslimischen Minderheit unterschiedslos verwendet.

Insbesondere die jüngsten Entwicklungen das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel im Tur Abdin in der Südosttürkei betreffend zeigen die Repressalien, denen die aramäischen Christen ausgesetzt sind: Das Oberste Gericht in Ankara hat in einem Enteignungsverfahren gegen das Kloster Mor Gabriel am 24. Februar 2011 circa 27,6 Hektar Land, das seit Jahrhunderten im Besitz des Klosters ist, der staatlichen Forstbehörde zugesprochen. Bereits am 26. Januar 2011 urteilte der Oberste Gerichtshof gegen das Kloster Mor Gabriel und sprach der Staatskasse 24,4 Hektar Land zu. Insgesamt wurden somit bisher circa 52 Hektar Land enteignet – eine Entwicklung, die mit großer Sorge zu verfolgen ist.

Das im Jahr 397 gegründete Kloster ist eines der ältesten christlichen Klöster der Welt. Bei den Enteignungen geht es daher nicht nur um die Eigentumsrechte des Klosters, sondern letztlich um seine Existenz und die Zukunft der Aramäer in der Türkei. Das Kloster Mor Gabriel mit seiner 1600 Jahre währenden Tradition als geistiges Zentrum der weltweit verstreuten aramäischen Gemeinschaft steht geradezu symbolisch für die schwierige Lage der Christen in der Türkei. Das Beispiel zeigt eindrücklich, dass die Befürchtung eines systematischen Vorgehens durch den Staat nicht von der Hand zu weisen und die Türkei von tatsächlich praktizierter Religionsfreiheit weit entfernt ist.

Geografisch und gesellschaftlich zerrissen

Woher resultiert der Widerspruch zwischen laizistischem Staat, garantierter Religionsfreiheit und Realität? Eine Erklärung könnte möglicherweise in den Spannungen unterschiedlicher Art liegen, unter denen die Türkei, von außen betrachtet, zu leiden scheint. Die Türkei befindet sich in geografischer Hinsicht buchstäblich in Zerrissenheit: Als Grenzgängerin zwischen den zwei Kontinenten Asien und Europa blickt sie einerseits nach Westen hin zur Moderne und bekennt sich zur europäischen Integration, andererseits besinnt sie sich auf die Tradition und die konservativen Werte des Islam und hängt in ihrer Außenpolitik neo-osmanischen Großmachtträumen nach. Die entsprechenden gesellschaftlichen Gruppierungen versetzen das Land in Spannung: Die Türkei muss sich mit den Kräften und Ideologien der Europa zugewandten städtisch-aufgeklärten Bildungselite, in der Frauen viele Entscheidungs- und Bewegungsfreiheiten genießen, auseinandersetzen wie auch mit den Kräften und Ideologien der Anhängerschaft eines traditionellen Islam, der die Rollen zwischen Mann und Frau konservativ verteilt.

Weitere Spannungen resultieren aus der politischen Auseinandersetzung zwischen der islamischen Partei AKP und den Nationalisten. Die Nationalisten versuchen, Christen zu diskreditieren, um die Regierungspartei AKP gegenüber dem Ausland in Schwierigkeiten zu bringen. Hierbei kommt eine Mischung aus radikalem Nationalismus und religiösem Extremismus zum Tragen, der sich gegen jeden westlichen „christlichen“ Einfluss in der Türkei wendet. Das Christentum wird als unmittelbare Bedrohung und Spaltung der Einheit der Nation begriffen. Da der Islam eine Renaissance im Leben der Türkei erfährt und sein Einfluss zunimmt, werden diese Strömungen wie auch die Verbindung von Staat und Religion stärker.

Rolle in der EU und für die arabische Welt

Nicht zuletzt der angestrebte EU-Beitritt führt zu Spannungen: Nationalistische Gegenreaktionen sehen die Einheit der Türkei und die nationale Souveränität in Gefahr.

All diese Spannungen stellen das Land geradezu vor eine Zerreißprobe und könnten Grund für den Widerspruch zwischen laizistischem Staat, garantierter Religionsfreiheit und Realität sein.

Mit Blick auf einen möglichen EU-Beitritt lässt sich feststellen, dass die Türkei sich auf den Weg gemacht hat. Die EUBeitrittsverhandlungen mit der Türkei, die nach vierzigjähriger Bemühung am 3. Oktober 2005 aufgenommen wurden, haben ohne Zweifel zu positiven Entwicklungen geführt. Doch eine tatsächliche Verbesserung der rechtlich unhaltbaren Lage der christlichen Gemeinden lässt sich nicht feststellen. Es besteht gar die Befürchtung, dass die von der EU geforderten Veränderungen systematisch verschleppt werden. Um einen EU-Beitritt auf gemeinsamer Wertebasis in realistische Nähe rücken zu lassen, sind daher weitere Anstrengungen erforderlich. So ist Grundforderung der EU die tatsächlich vorliegende und nicht nur gesetzlich garantierte Religionsfreiheit.

Gerade mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in der arabischen Welt ist es von immenser Bedeutung, dass die Türkei volle Religionsfreiheit garantiert – mit dem Ziel eines friedlichen Miteinanders in Respekt und Toleranz. Der Türkei kommt eine bedeutende Rolle zu, kann das Land als Grenzgänger doch Vorreiter und Vorbild für die Länder der arabischen Welt sein auf dem Weg hin zu einem demokratischen Land, das den Schutz von Grundrechten und eben auch das Recht auf Religionsfreiheit durch den Staat vorsieht.

Welche Rolle hat Deutschland inne, wenn es wirkungsvoll gegen Christenverfolgung und für Religionsfreiheit in der Türkei eintreten will?

Deutsche Aufgabe

Es wird darauf ankommen, den Dialog mit der Türkei in dem Wissen fortzuführen, dass die Verständigung schwierig bleiben wird, da dem Verständnis des Verhältnisses von Staat und Religion gänzlich unterschiedliche Parameter zugrunde liegen. Diese Grundannahme ist Voraussetzung für einen konstruktiven Umgang. Der notwendige Dialog erfordert Gespür für die vorliegenden Befindlichkeiten: Arroganz, Besserwisserei und der Hochmut des Westens führen verständlicherweise zu einer Abwehrhaltung gegenüber dem „Christenclub“ und bewirken, dass ein etwaiger Beitritt eher Abscheu als Attraktion auslöst. Die Art und Weise, wie der Dialog geführt wird, ist mitentscheidend dafür, ob die Türkei bereit ist, das Ziel des EU-Beitritts und die damit zusammenhängenden Anstrengungen aufrechtzuerhalten.

Zum anderen erfordert der Dialog aber auch, klar und deutlich das Recht auf Religionsfreiheit einzufordern: Wir dürfen uns an die alltägliche Entrechtung religiöser Minderheiten nicht gewöhnen. Daher verlangt der Dialog den Einsatz und die Überzeugungsarbeit für Werte, die der Europäischen Union zugrunde liegen: die vorbehaltlose Anerkennung einer rechtsstaatlichen demokratischen Verfassung und Gesetzgebung, die Achtung der Menschenwürde, die Anerkennung der in den westlichen Gesellschaften garantierten Freiheiten – insbesondere der Religions- und Meinungsfreiheit, den Respekt vor anderen Religionen sowie die Ablehnung von Zwang, Gewalt oder Drohungen gegenüber deren Anhängern.

In diesem Sinne hat sich Papst Benedikt XVI. während seines Türkei-Besuchs im November 2006 geäußert, als er die zivilen Behörden aufrief, ihrer Verpflichtung nachzukommen, die tatsächliche Freiheit aller Gläubigen zu garantieren und ihnen zu erlauben, sich in Freiheit zu organisieren. Der „kleinen Herde“ der Christen in der Türkei wolle er Mut machen, so der Papst, denn sie hätten mit Schwierigkeiten und Herausforderungen zu kämpfen.

Auch Bundespräsident Christian Wulff hat in seiner Rede vor dem türkischen Parlament im Oktober 2010 Position bezogen: In Deutschland könnten Muslime ihren Glauben in würdigem Rahmen praktizieren. Im Gegenzug erwarte Deutschland, „dass Christen in islamischen Ländern das gleiche Recht haben, ihren Glauben öffentlich zu leben, theologischen Nachwuchs auszubilden und Kirchen zu bauen“. Das Christentum gehöre zweifelsfrei zur Türkei.

Mit Blick auf die schwierige Lage der Aramäer haben der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, und der EKD-Ratsvorsitzende, Präses Nikolaus Schneider, im Februar 2011 ihre große Sorge über die zunehmende Bedrängnis der syrisch-orthodoxen Kirche in der Türkei zum Ausdruck gebracht und so Stellung bezogen.

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht in Solidarität und Unterstützung zu der aramäischen Gemeinde und wird nicht nachlassen, den türkischen Staat aufzufordern, das Recht auf Religionsfreiheit für alle religiösen Minderheiten zu garantieren. Die CDU/CSUBundestagsfraktion macht sich stark für eine wertegeleitete Außenpolitik, die im nationalen und internationalen Kontext insbesondere für das elementare Menschenrecht auf Religionsfreiheit eintritt. Ziel muss es sein, mit den EU-Partnern als Teil der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eine koordinierte Strategie zum Schutz der Religionsfreiheit zu entwickeln. Dies hat die christlich-liberale Koalition in dem am 17. Dezember 2010 im Deutschen Bundestag abschließend beratenen Antrag „Religionsfreiheit weltweit schützen“ zum Ausdruck gebracht. Die Arbeit für ein friedliches Zusammenleben über Landesgrenzen, Kulturen und Religionen hinweg ist wichtiger denn je. Um das Recht auf Religionsfreiheit sicherzustellen, sind neben rechtlichen Regelungen gleichfalls Anstrengungen der Gesamtgesellschaft erforderlich. Dafür können auch Menschen in der Türkei und in Deutschland eintreten. Die in Deutschland lebenden Türken sind in diesem Zusammenhang wichtige Botschafter – wie auch die vielen Deutschen, die Jahr für Jahr mit Freude ihren Urlaub in der Türkei verbringen.

 

  
Infoleiste